Tarife

Tagessatz: CHF 500.-*

1/2 Tag / Abend (max. 4 Std): CHF 380.-*

Stundenansatz: CHF 90.-*

 

Je nach Länge und Schwierigkeit der Tour sowie der Teilnehmerzahl ist dieser Tarif variabel.

 

*Dazu kommen die Spesen des Wanderleiters (Reise- und Übernachtungskosten)

 

Auf Anfrage erstelle ich Ihnen gerne eine genaue Kostenzusammenstellung für Ihre Wunschtour.

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Vertragsbedingungen

Buchung / Vertragsabschluss
Der Vertrag wird abgeschlossen, sobald sich die Vertragsparteien (Gast/Auftraggeber und Wanderleiter/Auftragnehmer) über den wesentlichen Vertragsinhalt einig geworden sind. Die Anmeldung erfolgt direkt bei Wanderschaf in schriftlicher Form (E-Mail oder Website). Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).

Zahlungsbedingungen
Die Honorare basieren auf den Empfehlungen des Schweizer Wanderleiter Verbands SWL.
Bei Tagestouren erfolgt die Bezahlung per Überweisung im Voraus oder Bar am Tourentag. Bei Mehrtagestouren und Tourenwochen hat die Bezahlung mindestens 10 Tage vor Beginn der Tour zu erfolgen.

 

Programmänderungen
Der Wanderleiter hat das Recht, das geplante Programm oder eine vorgesehene Route eigenmächtig zu ändern. Zum Beispiel bei ungünstigen Witterungsbedingungen, Lawinengefahr, Steinschlag oder anderen unvorhersehbaren Umständen.

 

Rücktrittsbedingungen
Bei Rücktritt bis 10 Tage vor Beginn 50% des Preises. 9 bis 0 Tage vor Beginn 100% des Preises. Der Rücktritt muss schriftlich mitgeteilt werden. Bricht ein Teilnehmer eine Tour frühzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei Vermittlung eines Ersatzteilnehmers fallen die Annullationskosten weg.

Wird eine Tour durch Wanderschaf wegen nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl  annulliert, werden die Teilnehmer sieben Tage vor Beginn informiert. Falls die Teilnehmer bereit sind, eine Preiserhöhung in Kauf zu nehmen, können die Touren auch mit weniger Personen durchgeführt werden.

In Ausnahmesituationen (z.B. grosse Lawinengefahr, Unwetter, sehr schlechte Wetteraussichten) können Touren auch kurzfristig annulliert werden. Bereits einbezahlte Beträge werden rückerstattet.

Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei vorzeitigem Tourenabbruch durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.


Versicherung, Haftung, Schadenersatz
Als Wanderleiterin mit eidgenössischem Fachausweis biete ich während der Tour grösstmögliche Sicherheit. Ein Restrisiko bleibt aber immer bestehen. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmer diese Gefahren ausdrücklich und verzichten bezüglich dieses Restrisikos auf Schadenersatz- oder Haftungsansprüche. Dies betrifft auch Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eigenem und Mietmaterial. Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung sind Sache der Teilnehmer. Empfehlenswert sind SAC- und REGA-Mitgliedschaften sowie der Abschluss einer Annullationskostenversicherung. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er gesund und in guter körperlicher Verfassung ist sowie die Anforderungen gemäss Ausschreibung erfüllt.

 

Awendbares Recht, Gerichtsstand

Für alle Streitfälle, unabhängig von Schadenwert, Nationalität und Durchführungsort, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig.

 

Die vorliegenden AGB und die Verträge, welche basierend auf diesen AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Oberried BE, Kanton Bern.

 

Ergänzend gelten die vom Schweizer Bergführerverband SBV verfassten AGB.

März 2019, Wanderschaf Sabine Schäfer